Betriebliche Unfallversicherung oder Gruppenunfallversicherung
Diese besondere Art der Kollektivversicherung ermöglicht Unternehmen, individuell erstelle Leistungen für Ihre Mitarbeiter im Bereich der Unfallversicherung zu realisieren, d.h. Sie können abgestimmt auf das Gefahrenpotential (Unfallgefahr) Ihrer Tätigkeit einen abgestimmten Unfallschutz im Rahmen der betrieblichen (Gruppen-)Unfallversicherung bekommen. Diese Individualität ist besonders wichtig, da beispielweise ein Profifußballer ein anderes Unfallrisiko hat als ein Büromitarbeiter und dieser wiederum ein geringeres Risiko hat einen Unfall zu erleiden als ein Stahlarbeiter.
Um diesen Tatsachen gerecht werden zu können gibt es hier verschiedene Deckungskonzepte
- Unfallversicherung für Profisportler
- Unfallversicherung für Piloten und Flugpersonal
- Unfallversicherung mit/ohne Todesfallversicherung
- Gruppen-Unfallversicherung
Grundleistungen
- Einmalige Kapitalzahlung nach Gliedertaxe (Invaliditätsleistung), monatliche Rente nach Vereinbarung
- Weitere anschließbare Leistungen: Unfall-Pflegerente Kranken-Tagegeld
- Unfallrente
- Assistance
Welche Mindeststandards empfehle ich?
- Versicherungen mit einem Rundum-Schutz (24h, 365 Tage im Jahr, weltweit) Leistung ab 1 % Invalidität
- Verbesserte Bedingungen, d.h. Verbesserte Gliedertaxe und Anrechnung ab 50 % Mitwirkung
- Übernahme kosmetischer Operationen nach Unfall
- Wenige bis keine Leistungsausschlüsse
- Ggf. verlängerte Nachweisfristen
- Progression (z.B. 500 %)
Sollten Sie eine psychiatrische Erkrankung, einen Pflegegrad oder eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ist es möglich, dass nicht alle Tarife in Frage kommen. Hier können individuelle Lösungen (teils) bei voller Leistung gefunden werden. Für einen optimalen Schutz ist es wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen richtig und vollständig beantworten. Mittlerweile existieren Tarife ohne Gesundheitsprüfung, wo die oben genannten Faktoren keine Rolle spielen.
Welche Unfallmerkmale müssen vorliegen?
- Auf den Körper einwirkend: z.B. mechanische Einwirkungen
- Unfreiwillig: Absicht (Vorsatz) darf nicht vorliegen
- Plötzlich: z.B. Umknicken oder Stürze
- Von außen: z.B. Radfahrer stürzt
Mögliche Ausschlüsse
Bewusstseinsstörungen, Infektionen, Psychische Folgen uvm. Beachten Sie, dass diese Ausschlüsse nicht für alle Verträge gelten. Es existieren Policen, die Infektionen (z.B. bei Ärzten) nicht ausschließen. Vorerkrankungen können zu Abzug in der Leistung führen. Deshalb empfehlen wir eine Mitwirkungsklausel von 50 % wenn nicht sogar 75 %. Sie sehen, wie kompliziert und individuell das Thema Unfallversicherung ist. Deshalb benötige ich Zeit gemeinsam mit Ihnen hier die optimale Lösung zu finden. Nach einer Risiko- und Gesundheitsanalyse erstelle ich ein Angebot, das für Sie und Ihre Mitarbeiter einen optimierten Unfallschutz bietet. Nutzen Sie mein Netzwerk! Dieses besteht aus Ärzten, Rechtsanwälten, Therapeuten und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen. Im Schadensfall begleite ich Sie gerne!